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Psychotherapie ist eine wissenschaftlich gestützte Behandlung, die Menschen hilft, psychischen Störungen entgegenwirkt und die Lebensqualität verbessert. Der Weg in eine psychotherapeutische Behandlung ist für viele Betroffene mit verschiedenen Hürden verbunden - dazu zählen Unklarheiten über den Ablauf und Inhalt der Behandlung. Auf dieser Seite habe ich daher hilfreiche Informationen zusammengetragen, um diese Hürden abzusenken.

Kosten

Als Vertragstherapeut mit entsprechender Kassenzulassung bin ich dazu berechtigt, mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Diese tragen die Kosten für die  psychotherapeutischen Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen (v.a.  das Vorliegen  einer  diagnostizierten  psychischen  Erkrankung). 

Die Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen hängt vom individuellen Versicherungstarif und der Versicherung ab. Privatpatient:innen sollten sich vor Beginn einer Psychotherapie mit ihrer privaten Versicherung in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme und das Stundenkontingent abzuklären.

Zudem besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler:in psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Kosten

Ablauf

Kontaktaufnahme
Wenn Sie an einer Psychotherapie bei mir interessiert sind, dann ist der erste Schritt, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Sie können mich anrufen oder über E-Mail mit mir in Verbindung treten.

Erstgespräch bzw. Sprechstunde
Im nächsten Schritt vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Seit 2017 sprechen wir in diesem Zusammenhang auch von einer Sprechstunde. Im Rahmen dieses Termins werden der Anlass geklärt, Ihre Ziele besprochen und eine erste Einschätzung
darüber getroffen, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung bei Ihnen vorliegt. Dieses Erstgespräch dient auch dazu, dass Sie sich ein erstes Bild von mir machen können - die richtige Passung zwischen Therapeut:in und Patient:in ist von großer Bedeutung für eine Psychotherapie. Zudem wird gemeinsam geprüft, ob ich die für Sie geeignete Behandlung anbieten kann.

Probatorische Sitzungen / Akutbehandlung

Sofern ich eine Indikation für eine Psychotherapie feststellen konnte und freie Therapieplätze zur Verfügung stehen, wird im Anschluss entweder eine Akutbehandlung beginnen, die der Krankenkasse lediglich mitgeteilt werden muss, ohne dass ein Antrag notwendig ist. Die Akutbehandlung ist für Menschen konzipiert, die sehr rasch psychotherapeutische Hilfe benötigen. Hier können bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten oder 12 Gesprächseinheiten à 50 Minuten durchgeführt werden (in der Regel in wöchentlichen Sitzungen).

Anderenfalls können bis zu 4 weitere Termine als sogenannte probatorische Sitzungen genutzt werden, bevor die eigentliche Psychotherapie beantragt und durchgeführt wird. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen wird gemeinsam ein Überblick über Ihre persönliche Lebensituation und Ihre Beschwerden geschaffen und deren Entstehungsgeschichte sowie Ihre Anliegen und Ziele erarbeitet. Aus diesen Erkenntnissen und weiterer Diagnostik heraus wird die Behandlung geplant.


Antragstellung

Soll auf die probatorische Sitzung eine Kurzzeitherapie (bis zu zwei mal 12 Sitzungen à 50 Minuten) oder Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, in Ausnahmefällen 80) folgen, müssen diese bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Der Antrag wird von mir gestellt und ist für Sie nur mit wenigen Formalitäten verbunden. Nach Erhalt der Kostenzusage der Krankenkasse kann die eigentliche Psychotherapie beginnen.

Wartezeit

Leider kann es zu Wartezeiten kommen, wenn alle mir zu Verfügung stehenden Therapieplätze belegt sind. Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage kein Therapieplatz vorhanden sein, kann ich Ihnen in der Regel zumindest ein möglichst zeitnahes Erstgespräch anbieten und Sie dann auf meine Warteliste aufnehmen. Bei freiwerdenden Kapazitäten kann ich Ihnen später einen Therapieplatz anbieten.

 

Psychotherapieverfahren

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit vier Verfahren, von denen in meiner Praxis die Verhaltenstherapie zur Anwendung kommt.

​Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Analytische Psychotherapie
Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.


Systemische Therapie
Die Systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten bzw. ihres oder seines Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln. In die Therapie können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und Interaktionen.


Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

Quelle: KBV, Formblatt PTV 10
 

Ablauf
Psychotherapieverfahren
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